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Donnerstag, 22. Oktober 2009


LED-Lampen am Schulzenburgweg


Lobberich (dv). Derzeit wird am Schulzenburgweg und Brabanter Straße kräftig gebuddelt. Die Stadtwerke sanieren die Gas- und Wasserleitungen. Im Zuge dieser Arbeiten wird die vorhandene, mit Gas betriebene Straßenbeleuchtung aus Altersgründen ausgetauscht. Die Mitglieder des Stadtplanungsausschusses stimmten den Plänen der Stadt zu, die Gaslaternen zu demontieren und durch Elektrolaternen mit dekorativen Leuchten, wie in. den Neubaugebieten, zu ersetzen.

Als Leuchtmittel werden erstmals LED-Technik in der Stadt verwendet, - die erst. ab Oktober auf dem Markt sind. „Die Firma hat uns angeboten, die Lampen als Referenzobjekte kostengünstig zu installieren", erläuterte die Technische Beigeordnete Susanne Fritzsche.

Auf der Brabanter Straße werden elf Gaslaternen zum Preis von 40.000 Euro ersetzt. Auf dem Schulzenburgweg sind es fünf Gaslaternen zum Preis von 20.000 Euro.

Mit der LED-Technik hofft die Stadt 50 Prozent der Energiekosten einsparen zu können. Die Grünen zeigten sich erfreut über den Einstieg in die Energiespartechnik. Die anfallenden Kosten werden auf die Anlieger umgelegt.


Übersicht über Kitaplätze


(dv). Eine große Hilfe für alleinerziehende Mütter bietet ab sofort die Stadt auf ihrer Internetseite. Unter www.nettetal.de können die Mütter künftig grundlegende Informationen über Kindergärten und Kindertagesstätten

Eine große Hilfe für alleinerziehende Mütter bietet ab sofort die Stadt auf ihrer Internetseite. Unter www.nettetal.de können die Mütter künftig grundlegende Informationen über Kindergärten und Kindertagesstätten beziehen. Zudem gibt es eine Übersicht mit den Betreuungsplätzen in den einzelnen Einrichtungen.

Mit der Bereitstellung der Informationen folgt die Stadt einem Antrag der CDU, die auf die Folgen der Unterhaltsrefom für alleinerziehende Mütter hingewiesen hatte. Alleinerziehende Mütter sind grundsätzlich nur bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des betreuten Kindes von der Erwerbspflicht freigestellt, bereits ab Beginn des vierten Lebensjahres wird grundsätzlich eine vollschichtige Erwerbstätigkeit erwartet. Unterhaltsansprüche werden nur anerkannt, wenn es für das Kind keine Möglichkeit der Fremdbetreuung, zum Beispiel in einer Kindertagesstätte gibt.

Inwieweit auch die städtischen Kindertagesstätten künftig eine eigene Internetseite betreiben, muss noch geprüft werden. Bisher gibt es für diese Arbeit keine zusätzlichen Ressourcen.


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