Eisernes Buch
der Gemeinde Lobberich (1929)

- Besetzung des Rheinlandes -

Seiten 199-206

eisernes Kreuz

Die Waffenstillstandskommission veröffentlichte an die Bevölkerung der linksrheinischen Gebiete und der Umgebung von Köln, Koblenz und Mainz folgende

Bekanntmachung:

Die Bestimmungen des Waffenstillstandsvertrages bedeuten für die linksrheinischen Gebiete und die rechtsrheinischen Gebiete innerhalb eines mit 30 km. im Halbmesser um die Rheinbrücken von Köln, Koblenz und Mainz geschlagenen Kreises, sogenannte Brückenköpfe, folgendes:

  1. Diese Gebiete sind durch die deutschen Armeen zu räumen. Das bedeutet nur, dass die unter den Waffen befindlichen Truppen aus den Gebieten zurückgezogen werden sollen, damit der deutschen Regierung für die Dauer des Waffenstillstandes die Möglichkeit genommen wird, das linksrheinische Land als Aufmarschgebiet zu benutzen. Die gesamte Zivilbevölkerung, auch die Wehrpflichtigen und Reklamierten, können ungefährdet auch bei der nachfolgenden feindlichen Besetzung des Landes an ihrem Wohnsitz bleiben. Im Verlauf der ordnungsmäßigen Demobilmachung werden auch die aus diesen Gebieten stammenden Angehörigen des Heeres und dann Marine, soweit sie von der Demobilmachung betroffen werden, in die Heimat entlassen.
  2. Der Räumung dieser Gebiete durch die deutschen Truppen wird eine Belegung der feindlichen Garnisonen für die Dauer des Waffenstillstandes und nicht vor dem 1. Dezember 1918. folgen. Der Feind hat sich das Recht vorbehalten, Requisitionen mit rechtmäßiger Abrechnung vorzunehmen, jedoch ist von den Bevollmächtigen der feindlichen Regierungen erklärt worden, dass diese Requisitionen das tatsächliche Bedürfnis der Besatzungstruppen nicht überschreiten würden.
  3. In allen geräumten Gebieten ist die Fortführung von Einwohnern untersagt. Im Eigentum der Einwohner darf kein Schaden oder Nachteil zugefügt werden. Niemand wird wegen Teilnahme an Kriegsmaßnahmen, die der Unterzeichnung des Waffenstillstandes vorangegangen sind, verfolgt werden. Keinerlei Zerstörungen irgendwelcher Art dürfen ausgeführt werden. Die Depots von Lebensmitteln jeder Art für die Zivilbevölkerung, Vieh usw. müssen an Ort und Stelle gelassen werden. Andererseits ist Deutschland verpflichtet, keinerlei allgemeine oder staatliche Maßnahmen zu treffen, noch besondere Befehle zu erteilen, die eine Wertverminderung industrielle Unternehmen oder eine Verringerung ihres Personals herbeiführen sollen. Eisenbahnen und sonstige Verkehrsmittel werden weiter arbeiten.
  4. Der Zusammenhang der linksrheinischen Gebiete mit dem Deutschen Reich wird in keiner Weise antastet. Der Feind macht lediglich Anspruch auf eine Gesamtkontrolle. Leben und Eigentum der Bevölkerung ist somit nicht gefährdet. Die Bevölkerung handelt richtig, wenn sie ihren Wohnsitz nicht verlässt und auch sonst keine unüberlegten Maßnahmen trifft, um eingebildeten Gefahren zu begegnen.

Am 21. November 1918 erließ der kommandierende General folgende

Bekanntmachung:

Um zu verhüten, dass Waffen, Munition und sonstiges Heeresgerät in die Hände des Feindes fallen, wird angeordnet: Alle beurlaubten Militär– und Zivilpersonen haben in Ihrem Besitz befindlichen Schutzwaffen – außer Jagdgewehren– Seitengewehre, Munition und sonstiges Geräte der Heeresverwaltung sofort an die zuständigen Polizeibehörde abzugeben, welche sie an das nächste Artilleriedepot in Köln, Koblenz und Trier weiterspenden. Das Umändern von Militärgewehren zu Jagdgewehren ist verboten. Zuwiderhandlungen werden bestraft.

Der kommandierende General.

Der Soldatenrat.

In den letzten Tagen des November 1918 erging an die linksrheinischen Bewohner des Regierungsbezirks Düsseldorf folgende Aufruf des Regierungspräsidenten:

An die linksrheinischen Bewohner des Regierungsbezirks!

Binnen kurzem wird gemäß der Waffenstillstandsbedingungen des linken Rheinufer, damit auch der linksrheinische Teil des Regierungsbezirks Düsseldorf an die strategischen Punkten durch feindliche Truppen besetzt werden. Die vereinbarten Waffenstillstandsbedingungen ordnen an, dass die besetzten Gebiete durch die bisherigen Behörden unter Aufsicht der Besetzungstruppen verwaltet werden. Ich erfuhr daher alle staatlichen und gemeindlichen Verwaltungsorgane, auch unter der Besetzung auf ihren Posten zu bleiben, ihre ganze Kraft wie bisher in den Dienst des Vaterlandes und der Bevölkerung zu stellen und ihre Ämter in den alten bewährten Geiste der Pflicht und der Verantwortung zu verwalten. Von der Bevölkerung erwarte ich, dass sie die ernste Zeit mit Würde tragen wird, dass sie vor allem ein gedenkt bleibt, dass auch unter der Besetzung des Rhein Deutschlands Strom, nicht Deutschlands Grenze ist. Den Besatzungstruppen gegenüber müssen die linksrheinischen Deutschen ein würdiges Verhalten an den Tag legen und sich als Teil eines gesetzt– und ordnungslebendes Volkes erweisen. In allen Dingen müssen Sie sich den vereinbarten Bedingungen fügen und auf Grund dieser Bedingungen rechtmäßig erlassenen Anordnungen gehorchen. Aber sie dürfen nie vergessen, dass sie Deutsche sind und dass auch der Feind nur Achtung haben wird von Menschen, die Charakter zeigen, nicht aber vor solchen, die sich würdelos beeilen, das Alte zu verlassen, um Neues zu erfassen in der Absicht, sich dadurch gefällig zu zeigen und Vorteile zu sichern. Die Zeit der Besetzung wird vorübergehen. Aber auch ihre Geschichte wird einst geschrieben werden. Sorge daher jeder, dass er vor ihr und vor seiner Selbstachtung bestehen kann!

Der Regierungspräsident.

Bekanntmachung.

Wichtig für alle männlichen Personen, die am 2. August 1914 das 45. Lebensjahr noch nicht erreicht hatten.

Um nachträglich keinerlei Schwierigkeiten zu haben, ist es dringend erforderlich, dass jeder, der noch nicht eine Entlassungsbescheinigung besitzt, in der ausdrücklich betont wird, dass er infolge Demobilmachung vom Heeresdienst entlassen ist, sich sofort eine solche Entlassungsbescheinigung vom zuständigen Bezirkskommando ausstellen lässt. Das gilt auch für alle jene die am 2. August 1914 noch militärpflichtige Personen, die zu keinerlei Heeresdienst eingezogen oder durch ihre Tätigkeit zurück gestellt waren. Die Befolgung dieser Anordnung ist von großer Wichtigkeit für jede männliche Person im wehrpflichtigen Alter, ganz besonders in dem demnächst zu besetzenden Gebieten. Die durch Generalkommando– Verfügungen als zur Arbeitsaufnahme oder als Dienst unbrauchbaren Entlassenen, oder infolge eines D-U– Verfahrens vorläufig vom Waffendienst Befreiten, bedürfen ebenfalls dieses Entlassungsscheines. Die Worte: „zum Heeresdienst entlassen“, müssen ausdrücklich in den Entlassungsschein enthalten sein. Scheine, die nur den Vermerk tragen: „infolge der Mobilmachung entlassen“, sie nicht gültig.

Das Gouvernement Köln teilt mit:

„Nach Mitteilung der Waffenstillstandskommission Spaa machen die Franzosen Schwierigkeiten, weil entlassene Soldaten westlich des Rheins Uniform tragen. Wegen Gefahr der Gefangennahme wird dringend geraten, Zivilkleider zu tragen oder die Uniformen durch Entfernung von Abzeichen und Knöpfen abzuändern.“

Bekanntmachung.

Sämtliche Angehörigen der Jahrgänge 1898 und 1899, auch diejenigen, die als Dienst unbrauchbar (kriegsuntauglich) nach dem 9. November 1918 entlassen bzw. beurlaubt sind, müssen zu ihrem Ersatztruppenteil über das rechte Rheinufer, das ist sonst interniert werden. (Telef. Mitteilung des Herrn Landrat.) Sollte denn Militärpflichten der Standort des Ersatz– Bataillons nicht bekannt sein, so müssen sie sich spätestens bis Samstag abend, den 30. November, beim Bezirkskommando Rheydt melden.

Lobberich, den 29. November 1918.

Der Bürgermeister.

Das Einrücken der fremden Besatzung stand nun mehr vor der Türe. Die feindlichen Truppen folgten in den nächsten Tagen unseren Helden. Wie verhielten sich nun die Bürger Lobberichs dem Feinde gegenüber? Sie vergaßen nicht, dass sie Deutsche waren. Jeder Bürger hielt es für seine heilige Pflicht, Ruhe und Ordnung zu bewahren, deren geringste Störung schwere Folgen für die Gemeinde haben konnte. Jeder, der die Verhältnisse in von fremden Besatzungstruppen besetzten Gebieten miterlebt hat, weiß, dass gerade in der ernsten Zeit diese überaus schwierig waren. Es lag nicht zuletzt gerade daran, dass noch ein gewisses Misstrauen der besetzenden Macht gegenüber der Bevölkerung, die sie nicht kannte, obwaltete. Daher musste von der Zivilbevölkerung alles vermieden werden, was das Misstrauen hätte stärken können. Es ist bekannt, welchen Wert die besetzende Militärmacht auf die Ablieferung aller Schutzwaffen legte; sie wollte jeden Angriff auf die Truppen unmöglich machen. Als Vorfall, der zu den strengsten Vergeltungsmaßregeln gegen die gesamte Bevölkerung hätte führen können, kam aber nicht nur ein wirklich ernsthafter Anfall, sondern jedes Geschehnis in Betracht, dass an einen Angriff erinnerte, dass zu dem Versuch eines Angriffs hätte gedeutet und mit ihm in Verbindung gebracht werden können. Dazu gehörte auch jede Knallerei, die von Kindern durch Werfen von Knallerbsen verübt wurde. Jedes geringste derartige an sich harmlose Vorkommnis konnte zu einer feindlichen Handlung umgedeutet werden. Es erging daher an alle Eltern und Erzieher, besonders auch an die Lehrer, die ernste Mahnung: „Warnt und mahnt die Kinder; macht sie darauf aufmerksam, dass fremde Militärmacht im Lande ist und dass solche Handlungen in dieser Zeit nicht als Kinderstreiche angesehen werden. Beim Einzuge der Besatzungstruppen wollen sich die Bewohner in den Häusern aufhalten, auch die Kinder nicht auf der Straße lassen. Tretet den fremden Truppen höflich, aber mit Ernst und Zurückhaltung entgegen. Wahret eure Würde! Kriecherei und Wegwerfen kann auch der Gegner nicht achten.“

Die Frauen und Mädchen der Gemeinde Lobberich aber waren sich wohl bewusst, dass sie ihre würde als christliche und deutsch Frauen streng zu wahren hatten, dass jedes Kokettieren mit den feindlichen Kriegern unterbleiben musste und keine Vertraulichkeit stattfinden durfte. Daher bemühten Sie sich, in den Tagen feindlicher Besatzung der Öffentlichkeit Ferne zu bleiben und zeigten dadurch den Feinden, dass sie ihr großes Unglück mit Stolz zu tragen wussten.

Die Besetzung des linksrheinischen Gebietes vollzog sich folgendermaßen:
Der Vormarsch begann am 1. Dezember 1918.
Die Belgier besetzten das Gebiet von der holländischen Grenze bis zum englischen Abschnitt bei Düsseldorf (Oberkassel).
Die Engländer besetzten den Brückenkopf Köln und das Hinterland vom Rhein bis zur belgischen Grenze.
Die Amerikaner besetzten den Brückenkopf Koblenz und das Gebiet nach Westen bis zur luxemburgischen Grenze.
Die Franzosen besetzt in den Brückenkopf Mainz und das Gebiet des linksrheinischen Hessen, sowie die Pfalz.

Die Gemeinde Lobberich war vom 16. Dezember 1918 ab der Militärbehörde der Verbündeten unterstellt. Sofort wurde die belgische (westeuropäische) Zeit eingeführt. Die Uhren der öffentlichen Gebäude wurden um 1 Stunde zurückgestellt. Während alle Nachbarorte belgische Besatzung erhielten, blieb Lobberich mit Ausnahme einer vorübergehenden Einquartierung davon verschont, jedoch waren für unsere Gemeinde die Anrdnungen des Kommandanten von Kaldenkirchen maßgebend.

Belgische Kaserne Kaldenkirchen
Kaserne Kaldenkirchen - Postkarte (Ausschnitt)

Patrouillen überwachten die Durchführung der Vorschriften, wofür der Bürgermeister in erster Linie verantwortlich war. Die vielen und großen Unannehmlichkeiten und Leiden, die unsere Gemeinde, obwohl sie selbst keine Besatzung hatte, erdulden musste, hier aufzuführen, ist nicht Aufgabe des „Eisernen Buches“.

Am 10. Januar 1925, 5 Jahre nach Ratifizierung des Friedensvertrages, hätte die Kölner Zone geräumt werden müssen. Unsere Gegner fanden aber immer wieder neue Entschuldigungen und Begründungen, um den Räumungstermin hinaus zu schieben. Dann kam Locarno. Endlich konnten unsere Diplomaten einem unbestrittenen Rechte Deutschlands Geltung verschaffen.

Am 28. Januar 1926 erklärte der Reichsaußenminister im Reichstage, dass die Kölner Zone am 31. Januar 1926, nachts 12:00 Uhr, geräumt sein werde. So geschah es denn auch.

Wir waren frei. Leider wurde aber noch nicht das ganze Rheinland geräumt. Unsere rheinischen Brüder in der zweiten und dritten Zone sollten noch lange Zeit das Joch fremder Besatzung weiter tragen; sie tragen es noch heute. Wenngleich das auch uns, die wir wissen, was es heißt unfrei zu sein, mit Wehmut erfüllte, so hatten wir doch allen Grund, uns über die weit erlangte Freiheit zu freuen und den Augenblick der Freiheitstunde festlich zu begehen. Das geschah dann auch in Lobberich in schlichter Weise.

Am Sonntag, dem 31. Januar 1926, kurz vor Mitternacht, fanden sich die Lobbericher Bürger und zahlreiche Vereine, zum Teil mit ihren Fahnen, zu einer feierlichen Befreiungskundgebung auf dem Marktplatze ein. Das Rathaus sowie die Häuser der Bürger waren festlich geflaggt. Nach dem gemeinsamen gesungenen Liede: „Es braucht ein Ruf wie Donnerhall“ fang der Männer – Gesangverein „Hoffnung“ Kraemers „deutsches Lied“. Begeisternd klangen die letzten Verse aus: „Wenn auch Wetter droh’n und stürme, schwören wir’s mit Herz und Hand, herrlich sollst du neu erstehen, Deutschland heiliges Vaterland!“

Der Männer Gesangsverein „Frohsinn“, unter Leitung des Lehrers Katzer, spendete der feierlichen Stunde zwei weitere Chöre, „Vaterland“ und „Rheinland“, die beide zu stimmungsvoller Wiedergabe kamen.

Rheinische Treue zum ungeteilten Reich gelobte im Namen aller der Gesang der Sängerchor: „Mag Gewalt dich auch umdräuen: keine bricht von dir uns los! Mutter bleibst du deinen Kindern, ewig herrlich, ewig groß. Unser Herzblut sei gegeben, Deutschland, Deutschland, du wirst leben, strahlend über Nacht und Brand, Vaterland!“

Dann hielt Herr Bürgermeister Eger vom Balkon des Rathauses aus folgende Ansprache:

„Hochansehnliche Festversammlung!“ Meine lieben Mitbürger! Zu Mitternacht haben wir uns zu einer denkwürdigen Feier eingefunden. Mit dem soeben verklungenen Glockenschlag des 31. Januar ist das ganze niederrheinische Gebiet von den Besatzungstruppen geräumt worden. Die erste Stunde der Freiheit hat soeben begonnen. Ein Aufatmen geht durch alle Schichten und Stände der Bürgerschaft. Dankbaren Herzen, mit erhobenen Händen himmelwärts dürfen wir rufen: Herr, wir sind frei, die Knechtschaft hat ein Ende! Im Geiste reichen wir uns auch die Hände und beglückwünschen uns, denn die Freude ist groß. Mehr als sieben Jahre hat die Fremdherrschaft gedauert. Sie alle haben mehr oder weniger unter dem Drucker der Besatzung gelitten und große Opfer gebracht. Nicht weniger als in 325 Gesetzen hatte fremde Regierungen unsere persönlichen und wirtschaftlichen Rechte und Freiheiten beschnitten oder genommen. Eine Bürde von Verpflichtungen aller Art war uns auf erlegt. Schwer und dunkel hat es über unsere niederrheinischen Heimat gelegen, harte Prüfungen hat die Bewohnerschaft erdulden müssen. Aber die echte Liebe zum deutschen Volke und zum Deutschen Reich hat ihr die Lust leicht gemacht. Sie alle, ob reich ob arm, ob hoch oder niedrig, haben in Entschlossenheit und in der zuversichtlichen Hoffnung, dass einmal die Stunde der Befreiung schlagen wird, ausgeharrt. Treu und fest haben sie stets zum deutschen Reiche und zu Preußen gehalten. Ich erinnere kurz an das mutige Verhalten der Niederrheiner in den Tagen der Loslösungsbestrebungen und des passiven Widerstandes, ich erwähne die wuchtigen vaterländischen Kundgebungen gelegentlich der rheinischen Jahrtausendfeier. Nun ist der Tag der Befreiung hereingebrochen. Unsere Heimat ist frei von fremden Soldaten. Wir freuen uns der langersehnten Stunde aufrichtig und herzlich. Die Freude ist heute aber noch nicht vollkommen, denn leider schmachten noch viele deutsche Schwestern und Brüdern an Rhein und Mosel, an Nahe Saar und Main unter dem Joche der fremden Besatzung. Erst wenn ganz Deutschland befreit ist, wenn die Glocken das ganze Land erfüllen mit Jubelsturm, erst dann ist unsere Freude vollkommen. Bis dahin ist es unsere Pflicht, auszuharren und mehr denn je mitzuarbeiten an dem Wiederaufbau unseres Vaterlandes. Diese Pflicht wollen wir in dieser Stunde zum Treugelöbnis erheben. Nachdem unsere niederrheinische Heimat befreit ist, wollen wir geloben, nicht eher zu ruhen und zu rasten, bis das ganze deutsche Vaterland frei von fremden Söldnern ist. Frei soll Deutschland sein! Ich bitte Sie, diesem Gelöbnis Ausdruck zu verleihen durch den Ruf: Unser geliebtes deutsche Vaterland möge bald frei von Fremdherrschaft sein, möge Gott, der Herr, es schützen und beschirmen, möge recht bald Glück und Zufriedenheit wieder bei uns einziehen zum Wohle des Volkes, zum Segen des Landes. Unser vielgeliebtes, herrliches Deutschland, es soll leben hoch!“

Nachdem das Deutschlandlied verklungen war, setzten sich unter den Marschklängen des Lobbericher und Sassenfelder Musikvereins die Festteilnehmer, die in großer Zahl Pechfackeln mit sich führten, zum Festzuge in Bewegung. Schon vorher liehen die Glocken der drei Lobbericher Kirchen der Feierstunde ihre festliche Stimme. Böllerschützen kündeten Schläfern und Wachenden an, dass ich im Rheinland ein Wechsel vollzogen hatte. Mit den Liede: „Deutschland, Deutschland über alles“ fand die Feier auf dem Marktplatz ihr Ende. In den Lokalen und Sälen saß man noch lange ob des freudigen Ereignisses zusammen.

Therstappen Kriegerwitwe


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