Leute aus Lobberich

Hans Aloys Schmitz

* 1. Juli 1899 in Lobberich;
† 6. März 1973 in Bad Neuenahr

Logo
  • Ab 1934 Mitglied der SA und Staffelarzt im Nationalsozialistischen Kraftfahrkorps (NSKK)
  • 1935 Oberarzt an der Bonner Heil- und Pflegeanstalt (bis 1964)
  • 1937 ärztllicher Leiter der "Rheinischen Kinderanstalt für seelisch Abnorme" in Bonn, wo erbbiologische Gutachten erstellt wurden und der "Rheinischen Landesklinik für Jugendpsychatrie"
  • Für die Aktion "T4" gutachtete er als einer von 40 auf ganz Deutschland verteilte Ärzte, die Mel­de­bö­gen aus den Heil- und Pfle­ge­an­stal­ten be­gut­ach­te­ten. In der Pra­xis war die Ar­beits­fä­hig­keit der Men­schen das wich­tigs­te Se­lek­ti­ons­kri­te­ri­um.
    Seit dem 30. Juli 1940 war Schmitz daran beteiligt. Mindestens 160 Kinder aus der Bonner Klinik soll er zum Töten freigegeben haben.

    Ebenso entschied er durch seine Gutachten über die Tötung in der "Heil- und Pflegeanstalt Waldniel-Hostert", einer Nebenstelle der "Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt Süchteln"

    Bei Fällen von „Schwachsinn" schweren Grades wurde z.B. geschrieben: „Das Kind ist nicht bildungsfähig". Dies kam einem Todesurteil gleich, das in der beschönigenden Sprache des Reichsausschusses so lautete: „Das Kind ist der Therapie zuzuführen und Sie haben uns von dem Ergebnis in Kenntnis zu setzen."

    "Die zur Tötung bestimmten Kinder und Jugendlichen bekamen zunächst jeweils drei bis fünf Luminal-Tabletten. Sie schliefen ein und erhielten unmittelbar nach dem Erwachen wiederum die gleiche Dosis Luminal. Schließlich wurden sie bewusstlos, litten unter Atemnot, be­gan­nen zu röcheln und starben je nach Konstitution nach drei bis acht Tagen. Andere Kinder ließ man über Monate langsam verhungern, wie überlieferte Gewichtskarten belegen. Angehörige erhielten die Todesnachrichten unter Angabe falscher Erklärungen. Oft war von plötzlichen Erkrankungen wie Lungenentzündung die Rede. (Quelle)

    Schmitz war nach eigenen Angaben Gutachter für Sondergerichte und den Volksgerichtshof.
  • 5. September 1940: Schmitz referiert als Gründungsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Kinderpsychiatrie und Heilpädagogik über seine „Sichtungsstation“, wo die Diagnose „bildungsunfähig“ einem Todesurteil gleichkam. Schon vorher hatte Schmitz der Heilpädagogik vorgehalten, sie habe sich zu lange um Erbkranke bemüht, nun sei „auslesende Diagnostik“ gefragt. „Erst in der Zusammenschau des einzelnen als Teil seiner Familie und als Glied in der Kette seiner Ahnen ist es möglich, die wichtige Entscheidung zu treffen: ausmerzreif oder förderungsbedürftig.“
  • Schmitz erhielt den Ehrentitel Obermedizinalrat
  • 1942 Dozent in Bonn.
  • 1946 wurde er seines Amtes enthoben
  • 1947 Weiterarbeit im Landeskrankenhaus für Kinder- und Jugendpsychiatrie Bonn (bis 1964)
  • 1949 außerplanmäßiger Professor an der Universität Bonn.
  • 1950 wurde die Deutsche Vereinigung für Jugendpsychiatrie, eine Nachfolgeorganisation der „Deutschen Gesellschaft für Kinderpsychiatrie und Heilpädagogik“ gegründet; Schmitz wurde dort Ehrenmitglied.
  • 1954 Anlässlich einer Anfrage in einer Entschädigungssache, bei der es um ein 1944 getötetes behindertes Kind ging, behauptete Schmitz wahrheitswidrig, die Akte sei nicht mehr aufzufinden.